Sobald ein Schaden entsteht, wird eine schriftliche Schadensmeldung mit allen erforderlichen Unterlagen verschickt. Eventuell müssen weitere Informationen bereitgestellt werden.
Nun wird die Haftungsfrage durch den Versicherer geprüft. Ralph Günther erklärt, dass man nicht immer für alle Vorwürfe aufkommen müsse. Der Schadenfall kann abgewehrt werden, wenn der Vorwurf nicht rechtmäßig ist. Es wird hier von einem passiven Rechtsschutz gesprochen. Der Versicherer hilft einem anschließend mit der Abwehr unberechtigter oder mit der Annahme berechtigter Ansprüche.
Grundsätzlich gilt: Außergerichtliche Streitigkeiten sollten meistens innerhalb von zehn Tagen bearbeitet und abgeschlossen sein.
Ich habe versucht, die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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