Möchtest du ein Insolvenzverfahren in die Wege leiten, musst du das richtige Formular (Insolvenzantrag) beim zuständigen Gericht vorlegen.
Es wird ein/e Sachverständige/n durch das Gericht eingesetzt und klärt folgende Fragen:
- Ist der Antragsteller zahlungsunfähig?
- Sind die Verfahrenskosten gedeckt?
- Sind Sicherungsmaßnahmen (vorläufige Verwaltung, Postsperre,etc. erforderlich?
Der/ die Sachverständige nimmt ein bis drei Tage später Kontakt mit dir aus.
Bei einem laufendem Betrieb ist meist eine vorl. Verwaltung, d.h.Rechtsgeschäfte
nur noch mit Zustimmung des vorl. Verwalters möglich.
Je nach Größe des Betriebes gibt es:
- Externe Bewertung der Vermögenswerte
- Insolvenzgeldvorfinanzierung
- Fortführung des Betriebes
- Mitarbeiterversammlung
- Kontaktaufnahme mit Vertragspartnern
- Liquiditätsplanung
- Sanierungsbemühungen
Dann kommt es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Verwertung des Vermögens, Anmeldung der Forderungen der Gläubiger, Verkauf oder Freigabe).
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden