Antwort auf Frage 1 aus dem Titel:
"Wie lange muss ich angestellt sein, um in der GKV zu bleiben als freiwilliges Mitglied? Davor Selbständig und PKVversichert"
Es reicht ein Tag Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse (ob Pflichtmitgliedschaft oder als Familienversicherter ist egal). Warum? Weil es die sog. obligatorische Anschlussversicherung (OAV) im Status einer freiwilligen Mitgliedschaft nach § 188 Absatz 4. SGB V gibt, die keine Vorversicherungszeit verlangt.
Antwort auf Frage 2:
"Kann ich als freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben nach 6 Monaten im angestellten Verhältnis?"
Ja, siehe meine vorherige Antwort. Die OAV wird bei derselben Krankenkasse durchgeführt. Die Krankenkasse meldet sich von selbst bei dir, wenn sie von deiner Abmeldung durch den Arbeitgeber erfährt, um die (Art/Status der) Weiterversicherung zu klären.
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden