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Wie lange muss ich angestellt sein um in der GKV zu bleiben als freiwilliges Mitglied? Davor Selbständig und PKVversichert

4 Personen fragen sich das

Ich war bis Ende 2012 als Arbeitnehmer in der GKV versichert. Danach machte ich mich Selbständig und schloss eine Krankenversicherung in der PKV ab. Seit Juli 2024 bin ich im angestellten Verhältnis und zurück in der GKV. Die Selbständigkeit wurde als nebenberuflich eingestuft.
Der Wechsel von der PKV in GKV ist vollzogen.
Nun schließt mein Arbeitgeber, aufgrund der Auftragslage, zum 01.01.2025 sein Geschäft und ich habe mich entschlossen wieder in die Selbständigkeit zu gehen.
Kann ich als freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben nach 6 Monaten im angestellten Verhältnis?

Steffi K.
Steffi K.
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Antwort auf Frage 1 aus dem Titel:

"Wie lange muss ich angestellt sein, um in der GKV zu bleiben als freiwilliges Mitglied? Davor Selbständig und PKVversichert"

Es reicht ein Tag Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse (ob Pflichtmitgliedschaft oder als Familienversicherter ist egal). Warum? Weil es die sog. obligatorische Anschlussversicherung (OAV) im Status einer freiwilligen Mitgliedschaft nach § 188 Absatz 4. SGB V gibt, die keine Vorversicherungszeit verlangt.

Antwort auf Frage 2:

"Kann ich als freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben nach 6 Monaten im angestellten Verhältnis?"

Ja, siehe meine vorherige Antwort. Die OAV wird bei derselben Krankenkasse durchgeführt. Die Krankenkasse meldet sich von selbst bei dir, wenn sie von deiner Abmeldung durch den Arbeitgeber erfährt, um die (Art/Status der) Weiterversicherung zu klären.

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