Bei elektronisch übermittelten Rechnungen ist das angehängte PDF aufzubewahren. Die PDF-Datei sollte ausgedruckt und ordentlich abgelegt werden, rät Herr Lourenco. Die Aufbewahrungspflicht bezieht sich immer auf den Original-Beleg und beträgt daher zehn Jahre. Die Verfahrensdokumentation erfolgt nach GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff). Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich
hier kostenlos registrieren.
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden