Ab 1.1.25 muss jede/r Selbstständige E-Rechnungen annehmen, egal ob sie/er Umsatzsteuer erhebt oder nicht, den Gewinn mit EÜR ermittelt oder bilanziert. Auch die Zahl der Mitarbeiter, der Wochenarbeitsstunden, und ob freiberuflich oder gewerblich spielt keine Rolle.
Für das Schreiben von E-Rechnungen gelten eine Reihe von Ausnahmen und Übergangsbestimmungen, die jedoch nicht nach Freiberufler / Gewerbetreibender oder Zahl der Mitarbeiter unterscheiden. Das ist unter www.vgsd.de/beitrag-p…link/66460 ganz genau beschrieben.
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