bitte die Antwort überprüfen,
der erste Satz ist falsch bzw. durcheinander gewürfelt!
Gem § 271 BGB ist die Vergütung einer Leistung SOFORT nach deren Erbringung fällig! ( B2B Vertrag)
Im Vertrag zw. den Parteien sollte eine Vereinbarung sein, ob eine förmliche Abnahme stattfinden soll, oder nicht.
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