Der Begriff Zahlungserinnerung ist ein Synonym für die Mahnung und ist an keine bestimmte Form gebunden. So kann theoretisch mündlich gemahnt werden, allerdings rät Dr. Lüke davon ab, da über diesen Weg nichts bewiesen werden kann. E-Mail oder Brief wären der sicherere Weg. Um den Irrglauben zu beseitigen, erklärt er weiter, dass man nicht drei Mal Mahnen müsse. Einmal reicht vollkommen aus. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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