Der aktuelle Vorschlag, der dem Justizministerium vorliegt, sieht vor, dass die Nachfolge nicht durch Schenkung, sondern durch eine Mitgliedschaftsstruktur erfolgt. Als Alleinunternehmerin könnte ein Nachfolger gesucht werden, der eine Einlage einbringt und nach einer Übergabephase die Leitung übernimmt, während der bisherige Unternehmer aus dem Unternehmen austritt.
Betreffend einer finanziellen Absicherung ist vorgesehen, dass mit Beendigung der Arbeit für das Unternehmen auch das Recht auf finanzielle Vorteile erlischt. Es ist wichtig, sowohl in der Gehalts- und Rentenplanung von Anfang an, als auch bei der Übergabe sicherzustellen, dass eine lebenslange Rente oder andere finanzielle Vorteile für die bisherige Unternehmerin gesichert sind, um ihre Altersvorsorge zu gewährleisten. Es muss geprüft werden, wie bestehende Unternehmen in dieses Modell überführt werden können, ohne dass große Probleme für die abgebende Generation entstehen.
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