Der Betriebsprüfer prüft, macht seine Aufzeichnung und schreibt im Anschluss eine Anhörung. Diese wird mit dem Buchhalter oder dem Steuerberater besprochen und zum Schluss wird der Bescheid erlassen. Falls der Steuerberater anderer Auffassungen als der Betriebsprüfer ist, erlässt der Betriebsprüfer dennoch einen Bescheid. Allerdings könne hier nun Einspruch erhoben werden, erklärt Dr. Paul. Daraus folgt dann ein Widerspruch. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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