Wenn Menschen schon in Rente sind und nebenher aber selbstständig arbeiten, nennt Dr. Paul diese „Rentnerscheinselbständigen“. Bei jemandem, der bereits Rente bezieht, kann eine nachgewiesene Scheinselbstständigkeit trotzdem zu einer Beitragsforderung des Auftraggebers führen. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung ist nur der Arbeitgeberanteil fällig, was dem halben Anteil entspricht. Die Rente erhöhe sich dadurch nicht, sondern stelle lediglich eine "legale Bereicherung" dar, erklärt Dr. Paul. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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