Grundsätzlich kann vertraglich geregelt werden, wie der Gewinn verteilt werden soll. Wie ihr das definiert bleibt euch überlassen
Für die GbR ist eine eigene Steuererklärung abzugeben. Darin wird für jeden Gesellschafter der Gewinn Anteil festgelegt. Das Finanzamt der GbR teilt dann das Ergebnis der Veranlagung dem Finanzamt des jeweiligen Gesellschafters mit und wird im Rahmen des Einkommensteuerbescheides erfasst.
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