Hallo Natalie,
nach meiner persönlichen Erfahrung (ich war lange Zeit als Coach für Bildungsträger tätig) steht es nicht in Deiner Entscheidung, ob Du freiberuflich oder gewerblich tätig bist. Die freiberufliche Tätigkeit richtet sich zuerst nach den Katalogberufen (§ 18 EStG), bzw. den "katalogähnlichen" Berufen. Bei letzteren trifft i.d.R. das zuständige Finanzamt die Entscheidung. Ein Coach ist in den Katalogberufen nicht verzeichnet. Es könnte sein, dass das Finanzamt das unter "unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten" einordnet. Wesentlich für den Status als Freiberufler ist: "Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird." (§ 18 EStG). Es gibt dazu mittlerweile ein Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs, der entschieden hat, dass ein fachlich eindeutiger akademischer Abschluss Voraussetzung für die Anerkennung als Freiberufler Voraussetzung ist. Mein Beispiel: Ich habe einen akademischen Abschluss (Dipl. Ing. FH Elektrische Energieversorgung). Da ich aber nicht als Ingenieur selbständig bin, sondern als Existenzgründungs- und Unternehmensberater, muss ich ein Gewerbe betreiben. Hätte ich einen akademischen Abschluss z.B. als Wirtschaftsingenieur, wäre ich freiberuflich tätig. Ich hatte zu diesem Thema eine längere Auseinandersetzung mit meinem Finanzamt, die dann aufgrund des BFH-Urteils geklärt wurde. Das ist aber unabhängig von einer eventuellen Mitgliedschaft in der Deutschen Rentenversicherung zu betrachten.
Bei der Frage der Rentenversicherung bewegst Du Dich in der gleichen Unwägbarkeit wie viele unserer Kolleginnen und Kollegen, nämlich auf dem schwankenden Boden der "Scheinselbständigkeit". Nach meiner Erfahrung erkundigt sich die DRV nicht beim Finanzamt. Sie schaut i.d.R. auf die jeweiligen Auftragsverhältnisse. Es gibt durchaus eine ganze Anzahl Betroffener, die nie Probleme mit der DRV bekommen haben, weil sie nicht aufgefallen sind. Also am besten kein Statusfeststellungsverfahren einleiten. Es ist leider ein unsägliches Thema großer Rechtsunsicherheit, das der Gesetzgeber seit inzwischen Jahrzehnten nicht klärt. Beim VGSD findest Du dazu eine Fülle von Beiträgen.
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