Grundsätzlich kann eine GmbH nicht scheinselbständig sein, da die Sozialversicherungspflicht nur für natürliche Personen, aber nicht für juristische Personen gilt. Als Auftraggeber ist man geschützt, allerdings müssen in einer GmbH mehrere Auftraggeber oder sozialversicherungspflichtige Angestellte oder Minijobber tätig sein. Dr. Paul empfiehlt eine GmbH mit mehreren Gesellschaftern zu gründen und keine Ein-Mann-Gesellschaft. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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