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Woran kann man außer dem Logo noch erkennen, dass es sich nicht um eine Scheinselbstständigkeit handelt? Wie ist das mit der Leistungsbeschreibung?

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Neben einem Logo kann auch eine Leistungsbeschreibung helfen, nicht scheinselbstständig zu wirken. Bei Stundensätzen sei es für Gerichte schwierig, eine Selbständigkeit darzustellen, erklärt Dr. Paul. Weiter sagt er, dass Projekte besser seien. Hier kostet eine bestimmte Dienstleistung einen festen Preis und durch das unternehmerische Risiko kann die Selbstständigkeit besser nachgewiesen werden. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.

Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
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Ausführliche Antwort des Experten

Statusfeststellung
Scheinselbstständigkeit aus den Augen eines Prüfers der Deutschen Rentenversicherung

Mit Dr. Hartmut Paul

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