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Worauf achten, wenn Video-Nutzungsrecht verkauft werden soll

1 Person fragt sich das

Mein Kunde hat meinen Vortrag gefilmt und möchte diesen jetzt in Intranet allen Mitarbeitenden für 1 Jahr zur Verfügung stellen.
Ich möchte ihm dafür ein Angebot machen. Worauf muss ich beim Vertrag achten? Kunde hat das Nutzungrecht, aber Urheberrecht bleibt bei mir... was noch?
Danke!

Nicola Fritze
Nicola Fritze
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Achtung, du verkaufst nicht das Video-Nutzungsrecht, denn da ist der Urheber der Kunde, sondern die Nutzung deines Vortrages, der als Sprachwerk urheberrechtlich geschützt ist. (Dass der Kunde das Video möglicherweise nicht veröffentlichen kann aufgrund deines Persönlichkeitsrechts und dem Filmen eines urheberrechtliche geschützten Werks ist ein anderes Thema.) Dein Urheberrecht bleibt immer bei dir, das kann auch ein Vertrag nicht ändern und das muss nicht festgehalten werden. Zwischen Urheberrecht und Copyright gibt es fundamentale Unterschiede und nur im Copyright kann das "Eigentum" an einem Werk übertragen werden. Worauf du vertraglich verzichten kannst, ist die Urhebernennung, die sonst grundsätzlich seitens der Nutzer erfolgen muss. (Ist in dem Fall vermutlich ziemlich egal, weil deine Name ja dabeistehen wird. Relevanter für's Geschäft der Urheber ist es bei Bildern.) Ich würde die Nutzung noch räumlich und medial eingrenzen. Also dann, dass es nur im Intranet sein darf und wenn das Unternehmen mehrere Standorte hat ggf. noch welches Land.

Katja
Katja
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