Der größte Vorteil der Basisrente im Allgemeinen sind die Beiträge, die steuerlich abzugsfähig zu einem steigenden Anteil sind. Flexibel Beitragshöhe bis zu 23.712 Euro ermöglichen beispielsweise niedrige regelmäßige Beiträge und jährliche Zuzahlungen je nach Liquidität. Die maximalen Beiträge sind an den Höchstbetrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gebunden. Ähnliche wie bei der gesetzlichen Rente dient die Basisrente als Absicherung des „Langlebigkeits-Risikos“. Man hat eine lebenslange Rente mit optionaler Garantie. Die Rente steht einem erst zu Rentenbeginn zur Verfügung und zwingt einem somit zum Zwangssparen, da es nicht vorher anderweitig konsumiert werden kann. Des Weiteren kann die Basisrente mit einer Berufsunfähigkeit kombiniert werden. Herr Kesberger erklärt diese Optional als sinnvoll. Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist steuerlich absetzbar. Bei der Basisrente kann man den Todesfallschutz mit einbauen. Außerdem sind die Menschen bei Insolvenz oder Hartz IV geschützt und die Altersvorsorge bleibt bestehen. Für Nicht-Verheiratete ist dieser Schutz allerdings nicht möglich. Die teilweise hohen Kosten stellen unter anderem einen weiteren Nachteil dar. Es ist auch keine vorzeitige Kündigung oder Auflösung möglich und auch keine Einmalauszahlung. Eine Verpfändbarkeit gibt es nicht und kann somit auch nicht als (Zusatz)-Sicherheit dienen. Ab 2040 ist die Basisrente komplett zu versteuern. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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