Der Förderzweck einer Genossenschaft ist von zentraler Bedeutung. Die Finanzierung der Genossenschaft erfolgt zum einen durch das Vermögen der Unternehmer/innen, die als Mitglieder beitreten und je nach Satzung ein oder mehrere Anteile zeichnen müssen. Zusätzlich können Mitglieder der Genossenschaft auch Förderzweck-Darlehen zur Verfügung stellen. Dabei gibt es Unterschiede zu Unternehmerdarlehen für eine GmbH. Die Finanzierung erfolgt also durch die Anteile der Mitglieder sowie durch Fördermitglieder, die als Investoren fungieren.
Es gibt zwei Arten von Mitgliedern:
- normale Mitglieder: haben ein gemeinsames Interesse an der Zusammenarbeit in der Genossenschaft, und werden wirtschaftlich durch die Genossenschaft gefördert.
- fördernde Mitglieder: betreiben nicht das Geschäft der Genossenschaft, unterstützen aber den Förderzweck, indem sie Darlehen und Anteile zur Verfügung stellen.
Mitglieder können im Verhältnis zu ihren Anteilen auch zusätzliche Darlehen einbringen. Das Verhältnis zwischen Anteilen und Darlehen variiert je nach Genossenschaft und Finanzierungsbedarf.
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