Das freiwillige Einzahlen in die Rentenversicherung hat nichts mit der Scheinselbstständigkeit zu tun, klärt Dr. Paul auf. Es hat nur damit etwas zu tun, dass man als arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger Gelder nachzahlen muss. Hier werden die freiwillig gezahlten Beiträge in Pflichtbeiträge umgewandelt, die gezahlt werden müssen. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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