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Zurück in die Familienversicherung bei Betriebsaufgabe

1 Person fragt sich das

Wenn ich als Freiberufler für das aktuelle Jahr schon einen Verdienst von ca. 50000,- EUR eingefahren habe, nun aber meinen Betrieb wegen Auftrags-Flaute abmelde und keine weitere Beschäftigung bzw. Einnahmen mehr habe, bekomme ich dann sofort Zugang zur GKV Familienversicherung meiner Frau?

D.h. also, mein bereits erzieltes Einkommen aus der betrieblichen Tätigkeit würde nicht dem Jahres-Gesamteinkommen hinzugerechnet werden, weil ich den Betrieb ja eingestellt hätte und eben danach weiter nichts verdiene!?

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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Das ist eine berechtigte Frage! Grundsätzlich zählt für die Aufnahme in die Familienversicherung das aktuelle Einkommen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Sobald du deinen Betrieb offiziell abgemeldet hast und kein weiteres Einkommen erzielst, kann eine Aufnahme in die GKV-Familienversicherung möglich sein.

Allerdings kann die Krankenkasse prüfen, ob dein bisheriges Jahreseinkommen eine Rolle spielt – vor allem, wenn du kurzfristig hohe Einnahmen hattest. Am besten setzt du dich direkt mit deiner Krankenkasse in Verbindung, um eine verbindliche Auskunft zu erhalten.
calculettemauricettepro.fr­/calculer-­…s-travail
Falls du für deine Finanzplanung schnell Prozentsätze berechnen musst, könnte dieser Prozentrechner hilfreich sein! 😊

Viel Erfolg!

Mati Rehman
Mati Rehman
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