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Ist der Zwang zur Widerrufsbelehrung für Solo-Selbständige sinnvoll?

1 Person fragt sich das

Mich ärgert das schon lange, dass ich gezwungen bin, diese Widerrufsbelehrung abzugeben. DENN: Solo-Selbständige sind nicht zu vergleichen mit Internet-Giganten wie Amazon Google oder Konzernen wie Daimler etcpp, bei denen es für Verbraucher schwer bis unmöglich ist, irgend konkrete Ansprechpartner zu finden. Und bei denen man riesigen Rechtsabteilungen gegenüber steht, Verbraucherschutz also legitim sein mag.

Aktuell bin ich mit einer Klage einer "Klientin" konfrontiert, die einfach das Geld fürs Coaching von mir zurück will. Es gab einen klaren Coaching-Vertrag, darin gibt es auch eine Sonderkündigungsmöglichkeit für die erste Stunde des ersten Treffens, so dass m. E. ein Widerruf schon deswegen ausgeschlossen ist.Zuerst log die Frau, sie habe keine Widerrufsbelehrung erhalten.

Dann konnte nachgewiesen werden, dass sie dieselbe in einer ZIP-Datei mit dem übrigens Vertragsdokumenten bekommen hatte. Nun hängt sich ihr Anwalt an einer - vom Menschenverstand betrachtet - albernen Petitesse auf: Es habe an einer bestimmten Stelle der Belehrung aber meine Telefonnummer gefehlt. Mein Anwalt will kneifen und einen Kompormiss verhandeln, nachdem ich ihm schon 4.000 gezahlt habe ....

Ich würde gerne den VGSD bitten zu überlegen, ob diese Frage der Widerrufsbelehrungs-Pflicht nicht mal allgemein geklärt werden sollte. Also würdet ihr mich flankieren durch die Instanzen hindurch notfalls? Das ist doch ein Ärgernis sicher nicht nur für mich. Es geht um Rechtssicherheit und smartes Wirtschaften in Zeiten des Internets, wo doch die meisten Aufträge auf dem "Fernabsatzweg" vereinbart werden. Verbraucherschutz ist doch nicht Betrüger-Schutz.

Ich suche auch einen taffen Anwalt im Stuttgarter Raum.

Dr. Fiona Waltraud Berle
Dr. Fiona Waltraud Berle
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