Gerhard Rienecker (58) ist Vorzeigeunternehmer. Das von ihm gegründete IT-Systemhaus “PASS Consulting Group" beschäftigt über 500 Mitarbeiter (davon rund 200 am Hauptsitz in Aschaffenburg). Zusätzlich arbeitet das Unternehmen mit über 250 spezialisierten Partnern zusammen, um die komplexen Fragestellungen großer Integrationsprojekte stemmen zu können.
Die Unternehmensgruppe besteht aus 19 Firmen und erzielte 2014 139 Millionen Euro Umsatz. Gerade wurde sie zum siebten Mal hintereinander als “Top Arbeitgeber mit herausragender Personalführung und -strategie” ausgezeichnet.
Bewusst ist Gerhard Rienecker mit seinem Unternehmen nicht an die Börse gegangen, denn “Aktien nehmen Menschen aus der Verantwortung”. Stattdessen hat er ein Beteiligungsprogramm aufgesetzt, in dessen Rahmen 20 Prozent des operativen Gewinns an die Mitarbeiter ausgeschüttet werden und kompetente und leistungsstarke Mitarbeiter sich an einzelnen Gesellschaften der Unternehmensgruppe beteiligen können.
Zur Philosophie des von Rienecker mit 24 Jahren (!) gegründeten Unternehmens gehört es auch, dass Führungskräfte mit natürlicher Autorität und Kompetenz überzeugen müssen, nicht mit Verweis auf ihre formale Position.
"Zum Start mehr als 80 Prozent meiner Umsätze mit einem Kunden gemacht"
VGSD: Bevor Sie PASS gegründet haben, waren Sie zunächst sechseinhalb Jahre als Freiberufler tätig – im Wesentlichen für einen Auftraggeber. Würden Sie nach heutigen Regeln als scheinselbstständig gelten und Ihr Unternehmen in dieser Form gar nicht mehr gründen können?
Gerhard Rienecker: Darüber habe ich noch gar nicht nachgedacht. – Aber ja, das wäre wohl der Fall. Ich hatte zum Start mehr als 80 Prozent meiner Umsätze mit einem Kunden gemacht. Parallel dazu habe ich PC-Software für kleine und mittlere Unternehmen entwickelt. Der Umsatz in diesem Segment wuchs aber sehr, sehr langsam. Es hat Jahre gedauert, bis ich Angestellte und weitere Kunden hatte. Dies hängt mit meiner Lebens- und Unternehmensphilosophie zusammen, alles aus eigener Kraft schaffen zu wollen.
Frage: Selbstständigkeit ohne Angestellte wird heute oft mit prekärer Beschäftigung und Scheinselbstständigkeit gleichgesetzt. Statt kleinen Gründungen fördert man Startups, die Kredite und Eigenkapital aufnehmen und auf schnelles Wachstum gebürstet sind. Wie sehen Sie diese Entwicklung?
Antwort: Alle rennen einem vermeintlichen Erfolgsmodell hinterher, das über die Medien gehypet wird. Das böse Erwachen kommt hinterher. So entstehen auch die Finanzblasen. Wir sollten eigentlich aus der Dotcom-Krise eines gelernt haben, nämlich, dass die Welt differenziert ist und Formeln wie „either you are in the ebusiness or you are out of business“ inhaltsleer sind.
Ich habe mich selten von Hypes anstecken lassen, bin meinen eigenen Weg gegangen und dies war der Weg des langsamen und sicheren Wachstums auf der Basis der eigenen Leistung. Deshalb sind wir letztlich so kunden- und qualitätsfokussiert.
Ich glaube, dass gerade im Bereich der Unternehmensgründung sehr viel liberaler gedacht werden muss. Je nach Risikobereitschaft und -fähigkeit des Unternehmensgründers müssen unterschiedliche Erfolgsmodelle möglich sein. Auch ein Unternehmensgründer, der für sich alleine arbeitet, trägt ein Markt-, Liquiditäts-, Krankheits-, Haftungs- und Wettbewerbsrisiko. Meines Erachtens reicht das fürs Erste. Weshalb muss er sich auch noch mit einem Beschäftigungsrisiko belasten?
Die Kriterien für Scheinselbstständigkeit sind absurd, werden der Realität nicht gerecht und belasten auch die Unternehmen, die aus gutem Grund mit Einzelselbstständigen zusammenarbeiten wollen.
Die ursprüngliche Intention des Gesetzes von Walter Riester – ich habe mit ihm persönlich darüber gesprochen - war es, Sozialdumping zu verhindern. Die aktuelle Praxis des Gesetzes kriminalisiert dagegen Auftraggeber, raubt den Selbstständigen ihren Status, greift massiv in die Vertragsfreiheit ein und macht vielen Akademikern wie selbstständigen Juristen, IT-Beratern oder Journalisten Angst. Ich halte dies für verfassungswidrig und wundere mich, dass die FDP bei diesem Thema so ruhig ist.
"Meines Erachtens raubt dieses Gesetz den Einzelselbstständigen die Existenzgrundlage"
Frage: Angenommen die Regeln gegen Scheinselbstständigkeit werden wie geplant weiter verschärft, welche Konsequenzen hat das für die Selbstständigen? Und welche Konsequenzen für Mittelstand und größere Unternehmen in Deutschland?
Antwort: Meines Erachtens raubt dieses Gesetz den Einzelselbstständigen die Existenzgrundlage. Dabei haben sie eine wichtige volkswirtschaftliche Bedeutung. Sie sind in den allermeisten Fällen hochgradig kompetent und spezialisiert, zaubern für ihre Auftraggeber individuelle Lösungen, die am Markt nicht gekauft werden können. Sie coachen die Mitarbeiter des Auftraggebers und haben viele weitere wichtige Funktionen.
Sie beziehen ihr Selbstwertgefühl aus ihrer herausragenden Leistung. Zumindest bei uns in der Branche ist es dann so, dass sie auch herausragend dafür bezahlt werden. Welche Volkswirtschaft kann es sich leisten, herausragende Leistungsträger in ein Vertragskorsett zu zwängen, das ihnen diese Vorteile nimmt. Ich denke – keine. Oder aber sie ist einfallspinselig.
Diese Spezialisten lieben ihren Status als Selbstständige und motivieren sich darüber. Das Gesetz raubt einer großen Gruppe von Akademikern Zukunfts- und Karrierechancen. Leider müssen wir feststellen, dass wir zwar einen positiven Einwanderungssaldo haben, aber gerade im Bereich der besten Spezialisten kehren Deutschland jährlich rund 100.000 Akademiker den Rücken.
Der Mittelstand und große Konzerne verlieren dadurch immens an Flexibilität und Innovationkraft.
Die Geschichte wiederholt sich
Frage: Vor 17 Jahren, also im Jahr 1998 haben Sie eine Allianz gegen die damaligen Regelungen gegen Scheinselbstständigkeit aufgebaut. Warum? Was war damals schief gegangen?
Antwort: Nun, da hatte Walter Riester kurz vor der Sommerpause das Korrekturgesetz zum 4. Sozialgesetzbuch durchpeitschen lassen, um zu verhindern, dass UPS seine Fahrer zu Unternehmern macht und die Auslastungsrisiken auf die Fahrer überträgt.
Die Absicht dabei war gut. Aber, schon damals zeichnete sich ab, dass die Sozialkassen dieses Instrument einsetzen würden, um jedwede Einzelselbstständigkeit auszubremsen, nur um Freiberufler in die Sozialversicherungspflicht zu zwingen.
Es hat sich ja dann bald herausgestellt, dass das so nicht haltbar ist und das Korrekturgesetz wurde seinerseits korrigiert.
Interessant war damals, wie sich Lobbyverbände für Ihre Klientel einen Persilschein besorgt und dem Gesetzgeber Klauseln diktiert haben. Viele Bundestagsabgeordnete haben anschließend öffentlich gemacht, sie hätten gar nicht gewusst, was sie da beschlossen haben.
Frage: Sie hatten damals ein breites Bündnis mit 30 Verbänden aufgebaut. Wie erfolgreich war diese Kampagne?
Antwort: Sehr erfolgreich, denn das Gesetz ist modifiziert worden hinsichtlich der Kriterien und der Beweislastumkehr. Außerdem haben uns viele Politiker versprochen, dass sie zukünftig genauer darüber nachdenken, was sie beschließen und sich mehr mit den Folgeabschätzungen beschäftigen wollten.
Verfassungsklage eingereicht
Frage: Sie hatten damals sogar eine Verfassungsklage eingereicht, die aber vom Bundesverfassungsgericht nicht angenommen wurde. Welche Verfassungsrechte sahen Sie damals als gefährdet? Wie ist es heute?
Antwort: Die Klage wurde nicht angenommen, weil es an einer unmittelbaren persönlichen Betroffenheit fehlte. Die Rechte, die ich verletzt sah und auch heute wieder verletzt sehe sind: Vertragsfreiheit, Berufsfreiheit sowie der Gleichheitsgrundsatz.
Frage: Wie beurteilen Sie die VGSD-Kampagne zum Thema Scheinselbstständigkeit? Was sollte der VGSD als Nächstes tun?
Antwort: Die Kampagne ist öffentlich viel zu wenig wahrzunehmen. Insofern würde ich mir wünschen, dass Sie noch deutlich mehr Öffentlichkeitsarbeit machen, denn dieses Gesetz ist ein Innovations- und Freiheitsreduktionsgesetz. Es passt nicht in die digitale Agenda und es passt nicht in eine globale Gesellschaft, in der länderübergreifende Arbeitsbeziehungen und Erfahrungsaustausch auf der Basis freier Beschäftigungsverhältnisse - zumindest im akademischen Bereich - ein essentieller Erfolgsfaktor sind.
Trommeln Sie alle freiheitliebenden Kräfte und Institutionen zusammen und verschaffen sie sich mehr Gehör!
"Dieses Gesetz ... verhindert soziale Gerechtigkeit"
Frage: Als Student waren Sie Asta-Vorsitzender, Studentenvertreter im Senat und Juso-Unterbezirksvorsitzender, also in der SPD engagiert und dem Thema “soziale Gerechtigkeit” verpflichtet. Haben Sie insofern Verständnis für die geplante Verschärfung der Regeln gegen Scheinselbstständigkeit durch Arbeitsministerin Nahles? Glauben Sie, dass die Verschärfung zu mehr sozialer Gerechtigkeit beiträgt?
Antwort: Alles hat sein Maß. Dieses Gesetz – sollte es kommen – verhindert soziale Gerechtigkeit, weil leistungsbereite, intelligente und innovative Kräfte ihre Chancen nur unter dem Damoklesschwert der Scheinselbstständigkeit wahrnehmen können.
Ich glaube, dass das Maß an sozialer Gerechtigkeit in Deutschland ein sehr hohes Niveau erreicht hat. Wir werden es nur dann halten können, wenn wir die Hochqualifizierten nicht demotivieren, denn sie bauen die Zukunft.
Ich würde mir wünschen, dass die Politik versteht, dass sie nicht nur Klientelpolitik machen darf, sondern vor allem die Zukunft gestalten und Schaden vom deutschen Volk abwenden muss.
Ich komme auf Ihre Eingangsfrage zurück. Wenn ich jetzt nochmals – unter aktuellen Rahmenbedingungen - einen Start in die Selbstständigkeit vor mir hätte, würde ich wahrscheinlich das Gleiche machen, was viele Akademiker schon tun, nämlich das überregulierte Deutschland verlassen und meine Existenz dort aufbauen, wo der Freiheitsindex ein höheres Niveau hat.
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