Selbständigen, die z.B. durch Krankheit oder andere Umstände bedürftig werden und privat vorgesorgt haben, werden z.B. private Rentenversicherungen als "zu verwertendes Vermögen" berechnet. Sie sollen ihre Altersvorsorge bis auf den Freibetrag von 750 € pro Lebensjahr aufbrauchen. Die max. Freibetragsgrenze liegt bei etwa 50.000 €. Für den Freibetrag wird dann auch noch ein Verwertungsausschluss verlangt. Wie soll jemand, der nicht in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, mit 50.000 € eine vernünftige Rente bekommen, besonders, wenn er zwischen 40 und 65 Jahre alt ist? Die Jobcenter schicken in Not geratene Selbständige regelmäßig in die Altersarmut. Das ist skandalös! Eine Mitarbeiterin des Jobcenters sagte, bei dem Freibetrag müssen Sie zwei Jahre nach erreichen des Rentenalters sterben! Ein Angestellter, der in Not gerät, in die gesetzliche RV eingezahlt hat, und zusätzlich privat vorgesorgt hat, hat die gleichen Freibeträge für private Altersvorsorge! Das ist eine Ungleichbehandlung von Bedürftigen. Vor diesem Hintergrund ist es geradezu zynisch, wenn der Bundessozialminister beklagt, dass Selbständige oft nicht vorsorgen, und deshalb in die gesetzliche RV einzahlen sollen. Der Mindestregelbeitrag beträgt 556 €! Wie sollen Soloselbständige das aufbringen? Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Wir sollten fordern, dass die Vermögensfreibeträge für die Altersvorsorge bei Selbständigen mindestens verdoppelt werden und dass für nur max. die Hälfte ein Verwertungsausschluss verlangt wird.
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