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Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-Versicherung: schneller, einfacher, kostengünstiger und überhaupt Zugang für Selbständige!

Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-Versicherung für Selbständige: schneller, einfacher, kostengünstiger und überhaupt Zugang für Selbständige!

Bsp. KV: bei Arbeitnehmern tragen die Beiträge zu je 50% der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber, die Höhe bemißt sich am BruttoEinkommen, die Beiträge werden vom AG an die KV abgeführt.
Wenn sich jemand aus dieser Situation heraus selbständig macht, kündigt der AG die Versicherung, diese teilt dem Selbständigen die Löschung des KV-Schutzes mit (was gesetzlich tatsächlich nicht zutreffend ist) und bietet umgehend einen freiwilligen KV-Vertrag zum Höchstbeitrag an (~ 700,-€ Beitrag p.m.). Das ist höchst unrealistisch und oftmals nicht realisierbar! Offensichtlich gehen die KV immer noch davon aus, daß die Selbständigkeit sofort zu Höchsteinkommen führt, was in der Realität jedoch kaum vorkommt!
Alternativ sind für Selbständige die Privaten KVs, deren Beitragssätze jedoch mit zunehmendem Alter fast exponential ansteigen, was sich im Alter kaum noch jemand leisten können wird!
Da muss eine andere Lösung her!

Bsp. RV: Bei der staatlichen "Deutsche Rentenversicherung" verhält es sich bei Nichtselbständigen ebenso wie bei der KrankenPlichtVersicherung, es sei denn die festgelegten Höchstbeträge werden überschritten. Für Selbständige ist eine freiwillige Mitgliedschaft möglich. In beiden Fällen wird das jedoch oftmals kaum zu einer ausreichenden Rente führen! Ergänzend gibt es nun die FörderRenten 1 und 2, genannt Riester und Rürupp. Eine für Pflichtversicherte in die bereits versteuertes Einkommen einbezahlt und die spätere Rente dann Steuerfrei ausbezahlt werden soll. Die andere für Selbständige, in die jetzt vor EinkommenSteuer Beiträge einbezahlt werden (mind. 4% des VorjahresEinkommens) und dafür die späteren RentenZahlungen zu versteuern sein werden. Erstens ist kaum vorhersehbar, zu welcher Rente das einmal führen wird. Zweitens kassieren die Versicherer dermaßen hohe Abschluss- und Verwaltungsgebühren, daß von den staatlichen Zuschüssen nichts mehr übrig bleibt. Drittens ist es derzeit nicht möglich, den Versicher zu wechseln, ohne immense Verluste hinnehmen zu müssen. Viertens: wie soll sich jemand verhalten, dessen Erwerbsleben durch mehrere Phasen von Selbständigkeit und Nichtselbständigkeit führt? Noch diffizieler wird es, wenn berufliche Auslandsaufenthalte hinzukommen! Daher sollte es möglich sein, die verschiedenen RV zu bündeln, zu ändern, zeitweise oder restlich ruhen zu lassen, und den RV-Träger kostenfrei zu wechseln! Schließlich wurden diese Programme ursprünglich aufgelegt, damit die Versicherten eine sichere Altersvorsorge haben, und nicht um die Versicherer zu bereichern!

Bsp. ALV: Es muss auch für Selbständige möglich gemacht werden, freiwillig in die staatliche Arbeitslosenversicherung einzutreten! Die Beitragshöhen sollten sich dabei ebenso wie bei Nichtselbständigen berechnen und die Bemessungsgrößen könnten dabei ebenso wie bei der Rürupp Altersvorsorge ermittelt werden! Derzeit sind lediglich Nichtselbständige in der ArbeitslosenPflichtVersicherung, und wer aus amtlich festgestellter Arbeitslosigkeit heraus in die Selbständigkeit geht, kann die freiwillige ALV beantragen. Wer sich jedoch aus freien Stücken selbständig macht, hat kein Anrecht auf die ALV. Das muss geändert werden!

ENDE

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  • Letzte Stimme vergeben 11.06.2013

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