Bereits seit 2010 Rechtsvorschrift, wird anscheinend seit 2019 zunehmend das Mitführen einer A1-Bescheinigung verlangt. Hintergrundinfos liefert anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/news/a…cheinigung Spontane Kundenbesuche im Ausland sind im Prinzip nicht mehr möglich, da Selbstständige den Antrag (www.dvka.de/media/dok…Online.pdf) schriftlich einreichen müssen bei ihrem Sozialversicherungsträger. Dieser erhält dadurch quasi eine Übersicht meiner Auslandskunden. Wie verträgt sich dies mit Datenschutz und Datensparsamkeit. Warum genügt die Vorlage einer Krankenkassenkarte oder eines äquivalenten Dokuments nicht als Beleg der vorhandenen Sozialversicherung? Die A1-Bescheinigung ist so rasch wie möglich wieder abzuschaffen oder auf etwaige Spezialfälle zu beschränken.
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