Kaum hat man eine GmbH gegründet oder ein anderes im Handelsregister verzeichnetes Unternehmen, bekommt man Rechnungen mit offiziell klingendem Absender und der Aufforderung innerhalb einer bestimmten Frist einen dreistelligen Betrag zu überweisen. Teilweise sind die Zahlungen sogar regelmäßig fällig. Das Ganze in kleiner Schrift, auf grauem Papier, wie von der Behörde. Oder gleich mit Überweisungsbeleg.
Absender sind private Unternehmen, die darauf bauen, dass der noch unerfahrene GmbH-Gründer die Rechnung nicht genau prüft und einfach überweist, im Glauben, die entsprechende Eintragung sei vorgeschrieben - ähnlich wie der Handelsregisterauszug. Hat man erst einmal überwiesen, stehen die Chancen schlecht, das Geld zurückzubekommen.
Diese Abzocker betreiben schon seit Jahren ihr Unwesen ohne dass der Gesetzgeber einschreitet.
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