Viele Selbständige haben noch einen Teilzeitjob als Angestellte. Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige sind in einer daneben ausgeübten Beschäftigung als Arbeitnehmer in der Kranken- und Pflegeversicherung nicht versicherungspflichtig. Die GKV (bei Leuten, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind) prüft die wirtschaftlichen Bedeutung und den zeitlichen Umfang der selbstständigen Tätigkeit, und stuft ein, ob jemand hauptberuflich selbständig ist. Er zahlt dann die Krankenversicherung komplett selbst, die Versicherungspflicht des Arbeitgebers bezieht sich dann nur auf die Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Die Folgen:
Es gibt eine Regelung, dass ein Arbeitgeber einen Beitragszuschuss zur freiwilligen Krankenversicherung zahlen muss (§249 Abs. 1 SGB V). Der gilt aber nur, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze (47.250 € bzw. 52.200 €) überschritten ist.
Hier gibt es meiner Meinung nach eine gesetzlich Lücke, die Selbständige mit einer Teilzeitangestelltentätigkeit eindeutig benachteiligt. Der Arbeitgeber spart KV-Beiträge, er ist nicht verpflichtet, diese als Beitragszuschuss dem Arbeitnehmer auszuzahlen. Der "hauptberufliche Selbständige" muss die Kosten der Krankenversicherung vollständig selbst aufbringen.
(Die Angaben entstammen meinen Recherchen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit. Wenn jemand andere Informationen hat, freue ich mich über eine Kontaktaufnahme)
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