Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für Selbständige wurden in zwei Stufen (1.1.2011 und 1.1.2012) von 18 auf 79 Euro pro Monat erhöht (neue Bundesländer: 15 auf 67 Euro).
Selbständige mit formal niedrigerem Bildungsabschluss erhalten bei gleicher Beitragshöhe ein geringeres Arbeitslosengeld.
Viele Selbständige müssen auf den Schutz verzichten, weil die Versicherung - auch im Verhältnis zur ihrer Leistung - unerschwinglich geworden ist.
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