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Arbeitslosenversicherung für Selbständige: Beiträge vervierfacht

Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für Selbständige wurden in zwei Stufen (1.1.2011 und 1.1.2012) von 18 auf 79 Euro pro Monat erhöht (neue Bundesländer: 15 auf 67 Euro).

Selbständige mit formal niedrigerem Bildungsabschluss erhalten bei gleicher Beitragshöhe ein geringeres Arbeitslosengeld.

Viele Selbständige müssen auf den Schutz verzichten, weil die Versicherung - auch im Verhältnis zur ihrer Leistung - unerschwinglich geworden ist.

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admin
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  • Letzte Stimme vergeben 16.08.2012

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