Ein Gewerbetreibender ist bilanzierungspflichtige wenn der Umsatz über 500.000 EUR oder der gewinn über 50.000 EUR liegt. Ein Einzelunternehmer, speziell im IT-Bereich kommt vielleicht nicht über die Umsatzgrenze, jedoch schnell über die Gewinngrenze. Da es in diesen Berufen, die eher einer freiberuflichen Tätigkeit ähneln keine großen Anlagevermögen gibt ist es meiner Meinung nach sinnvoll, die Bilanzierungspflicht für diese Tätigkeiten abzuschaffen - spart eine Menge Zeit, Nerven und Geld - sowohl auf Unternehmer- als auch auf Amtsseite und würde den Bürokratieabbau fördern. Eine Richtlinie zumindest zur Hochsetzung der Grenzen ist schon von der EU herausgegeben. Zumindest diese sollte der Bund schnellstmöglichst umsetzten.
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