Jede GmbH darf es, jede Oma würde es jetzt machen. Wenn im Jahr 2019 oder 2020 doch ein Gewinn erzielt wurde würde jeder sich jetzt was "für schlechte Zeiten" zurücklegen - sprich für das -wahrscheinlich immer noch unter Corona leidende- Jahr 2021 und folgende Rückstellungen bilden.
Das ist SoloST nicht möglich. Lediglich über den IAB geht was, dem müssten jedoch geplante Investitionen entgegenstehen von denen keiner weiß, ob diese in Zukunft überhaupt zu stemmen sind.
Ich fordere die Möglichkeit der "Corona-Rücklage" für alle Selbstständigen und Freiberufler!
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