Auch Soloselbständige, die von zu Hause arbeiten, sind zum Impressum u. a. auf ihrer Website verpflichtet und müssen hier ihre Privatadresse veröffentlichen.
Die Denic (Domainregistrierung deutscher Internetadressen) muss die Kontaktdaten für Domaininhaber seit einiger Zeit nicht mehr öffentlich machen, sondern nur noch auf Anfrage bereitstellen. Sie hat damit die Vorschriften der ab 25. Mai 2018 anwendbaren EU-Datenschutzgrundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) umgesetzt, "die den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten regelt."
Das Gleiche möchte ich auch für das Impressum bei Soloselbständigen vorschlagen.
Insbesondere alleinlebende Frauen oder behinderte bzw. gebrechliche Menschen sind hier besonders gefährdet -- und wie wir am Beispiel der Denic sehen, ist es möglich, eine datenschutzkonforme Lösung zu finden.
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