Am 1.1.2008 wurde die Bilanzierungspflichtgrenze von 30.000 auf 50.000 Euro Jahresgewinn angehoben, am 1.1.2016 auf 60.000 Euro. Leider wurden Vorschläge seitens der Politik ignoriert, die als Zielvorgabe 80.000 Euro vorgeschlagen hatten. Dies sollte nun auf jeden Fall umgesetzt werden, denn die Erhöhung um nur 10.000 Euro nach 8 Jahren war nur unzureichend.
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