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Erhöhung der Bilanzierungspflichtgrenze von 60.000 auf 80.000 Euro Jahresgewinn

Am 1.1.2008 wurde die Bilanzierungspflichtgrenze von 30.000 auf 50.000 Euro Jahresgewinn angehoben, am 1.1.2016 auf 60.000 Euro. Leider wurden Vorschläge seitens der Politik ignoriert, die als Zielvorgabe 80.000 Euro vorgeschlagen hatten. Dies sollte nun auf jeden Fall umgesetzt werden, denn die Erhöhung um nur 10.000 Euro nach 8 Jahren war nur unzureichend.

Bitte wähle einen aussagekräftigen Titel für deinen Vorschlag
Bitte beschreibe deinen Vorschlag so kurz wie möglich aber so ausführlich wie nötig. Fange mit dem Allgemeinen an und führe Details am Ende aus.
Sven Müller
  • 3 Abstimmende
  • 9 von bisher 12061 Stimmen erhalten
  • Platz 41 von 192
  • Letzte Stimme vergeben 12.04.2017

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