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Gewinne aus Unternehmen nicht für Unterhaltsbemessung heranziehen

Geschiedene Selbständige Männer (von Frauen ist mir so eine Situation nicht bekannt) werden mehrfach geschröpft.
Zuerst verlieren Sie Kinder und Familie, dann dürfen Sie keine Gewinne mehr erzielen um nicht ständig neuen Unterhaltsforderungen ausgesetzt zu werden. Unternehmerisches Planen wird dadurch unmöglich. Auch als Inhaber bzw. Gesellschafter einer GmbH entkommt man dieser Willkür nicht. Ist der Unterhalt mal nach oben angepasst gibt es in umsatzschwachen Jahren keine Möglichkeit den Unterhalt nach unten anzupassen. Es bedarf einer Obergrenze der Unterhaltsleistung in Form einer tatsächlich zum Leben benötigten Summe, nicht an Prozenten des Gehalt/Gewinns. Das ist zwar mehr ein familienpolitisches Thema, aber es betrifft Selbständige besonders hart.
Der VGSD möge sich bitte für bedarfsorientierte Unterhaltsleistungen einsetzen.

Bitte wähle einen aussagekräftigen Titel für deinen Vorschlag
Bitte beschreibe deinen Vorschlag so kurz wie möglich aber so ausführlich wie nötig. Fange mit dem Allgemeinen an und führe Details am Ende aus.
Hans Jörg Maurer
  • 3 Abstimmende
  • 6 von bisher 12061 Stimmen erhalten
  • Platz 44 von 192
  • Letzte Stimme vergeben 29.11.2015

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