Geschiedene Selbständige Männer (von Frauen ist mir so eine Situation nicht bekannt) werden mehrfach geschröpft.
Zuerst verlieren Sie Kinder und Familie, dann dürfen Sie keine Gewinne mehr erzielen um nicht ständig neuen Unterhaltsforderungen ausgesetzt zu werden. Unternehmerisches Planen wird dadurch unmöglich. Auch als Inhaber bzw. Gesellschafter einer GmbH entkommt man dieser Willkür nicht. Ist der Unterhalt mal nach oben angepasst gibt es in umsatzschwachen Jahren keine Möglichkeit den Unterhalt nach unten anzupassen. Es bedarf einer Obergrenze der Unterhaltsleistung in Form einer tatsächlich zum Leben benötigten Summe, nicht an Prozenten des Gehalt/Gewinns. Das ist zwar mehr ein familienpolitisches Thema, aber es betrifft Selbständige besonders hart.
Der VGSD möge sich bitte für bedarfsorientierte Unterhaltsleistungen einsetzen.
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