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Heranziehen der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für Sozialversicherungsbeiträge

Als Selbstständige/r wird - im Gegensatz zum Festanstellten - die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen. Wer also sein Geld spart, um z. B. mit einer vermieteten Immobilie sein Einkommen aufzubessern bzw. vorzusorgen, subventioniert mit seiner "Unternehmung" die Sozialkassen. Als Partner eines privat versicherten Angestellten wird zudem der neue Mindestbeitrag ausgehebelt.

Bitte wähle einen aussagekräftigen Titel für deinen Vorschlag
Bitte beschreibe deinen Vorschlag so kurz wie möglich aber so ausführlich wie nötig. Fange mit dem Allgemeinen an und führe Details am Ende aus.
Claudia Ersfeld
  • 2 Abstimmende
  • 6 von bisher 12061 Stimmen erhalten
  • Platz 44 von 192
  • Letzte Stimme vergeben 21.10.2020

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