Als Selbstständige/r wird - im Gegensatz zum Festanstellten - die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen. Wer also sein Geld spart, um z. B. mit einer vermieteten Immobilie sein Einkommen aufzubessern bzw. vorzusorgen, subventioniert mit seiner "Unternehmung" die Sozialkassen. Als Partner eines privat versicherten Angestellten wird zudem der neue Mindestbeitrag ausgehebelt.
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