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Höhere Freibeträge zur Absetzung von Krankenkassenbeiträge und Versicherungen

Selbstständige bezahlen zwar ca. den doppelten Beitrag zur Krankenkasse, können jedoch nur maximal 2.800 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen. In diesen 2,800 € Freibetrag fließen ALLE Vorsorgemaßnahmen, wie Alters- Unfall, BU, Pflege etc. ein. Man bleibt also locker auf einem Vielfachen sitzen, dass man natürlich aus eigener Tasche zahlen muss, (teils sind die Versicherungen ja Pflicht), die man aber nicht absetzen kann. Deswegen müssen die Freibeträge entweder drastisch erhöht werden oder, im besten Fall, sollte alles absetzbar sein, was man zur eigenen Vorsorge leistet.

Anja
  • 31 Abstimmende
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  • Platz 22 von 192
  • Letzte Stimme vergeben 15.10.2013

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