Für Selbständige gelten hohe Mindestbeiträge in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Sie zahlen Beiträge auf ein Einkommen von 1.968,75 Euro, auch wenn sie tatsächlich sehr viel weniger verdienen.
Da Selbständige Arbeitgeber- und -nehmeranteil tragen müssen, ist die prozentuale Belastung ohnehin doppelt so hoch wie bei Angestellten. Durch die Mindestbeiträge erhöht sich die prozentuale Belastung um so mehr, je niedriger das Einkommen ist.
Viele Gründer und Selbständige werden dadurch überfordert. Viele Frauen, die sich gerne in Teilzeit selbständig machen würden, bleiben im "400-Euro-Gefängnis", weil sich aufgrund der Mindestbeiträge eine Selbständigkeit nicht rechnet.
Diskutieren Sie über dieses Thema auch in unserem Forum: bit.ly/QyP5ry
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden