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Kürzungen beim Gründungszuschuss und systematische Entmutigung von Gründungswilligen

Der Gründungszuschuss ist bzw. war das wichtigste Instrument der Gründungsförderung in Deutschland und eines der effektivsten Instrumente der Arbeitsmarktpolitik - das hat eine Vielzahl von Studien bestätigt.

In den ersten sieben Monaten 2012 wurde der Gründungszuschuss nur noch 13.426 mal vergeben, das ist ein Rückgang von 82 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Berater bei Arbeitsagenturen halten möglichst viele Gründungswillige davon ab, einen Antrag zu stellen oder auch nur mitzunehmen. Sie sind angewiesen, die Gründer systematisch zu entmutigen, indem sie auf angeblich bessere Chancen in der Festanstellung verweisen und verhindern die wohlüberlegte Entscheidung der Gründer notfalls mit Druck.

Gerade diejenigen, die den Gründungszuschuss am dringendsten benötigen, können sich nicht auf Widerspruchsverfahren und Klagen vor dem Sozialgericht einlassen, auch wenn diese erhebliche Erfolgschancen haben. Der Zuschuss soll ja gerade die Liquiditätslücke in der Anfangszeit überbrücken, wenn der Arbeitgeber nicht mehr, die Kunden noch nicht bezahlen und gleichzeitig viele Ausgaben zu tätigen sind.

Viele Gründungswillige beziehen nun länger Arbeitslosengeld, machen sich nebenberuflich selbständig und haben damit sehr viel schlechtere Chancen, den Sprung in eine tragfähige Selbständigkeit zu schaffen - ohne dass der Staat Geld sparen würde. Die Zahl der Gründungen in Deutschland wird dramatisch abnehmen - dabei schaffen die geförderten Gründer nicht nur für sich, sondern im Schnitt auch für 0,7 bis 1,0 weitere Personenn einen Arbeitplatz.

Der Willkür muss beendet und der Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss wieder hergestellt werden.

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