Die Bundesregierung hat zur Unterstützung der Wirtschaftsteilnehmer bei den Folgen der Corona-Krise verschiedene Maßnahmen verabschiedet, die gerade für Solo-Selbstständige und kleine Selbstständige mit wenigen Mitarbeitern keinerlei Hilfe in der individuellen Situation bieten.
Der VGSD sollte sich dafür einsetzen, bankenunabhängige Finanzhilfen für Kleinst- und Kleinbetriebe mit bis zu neun Mitarbeitern und Umsätzen bis 2 Mio. Euro zu organisieren und umzusetzen. Es gibt in Deutschland mehr als 2 Mio. Kleinst- und Kleinbetriebe, die akut durch Liquiditätsprobleme gefährdet werden. Banken und Sparkassen wollen und können (wegen Basel IV) an diese Betriebe keine (weiteren) Kredite ausreichen, da zur Beurteilung der Schuldentragfähigkeit auch die laufenden Einnahmen beachtet werden - bei Einnahmeausfällen ein absolutes Ausschlusskriterium. Alle Forderprogramme heben auf "bankübliche" Sicherheiten ab - welcher Kleinbetrieb kann diese in ausreichendem Umfang beibringen? Und wie lange dauert die klassische Kreditbearbeitung, wenn als Sicherheit beispielsweise eine Immobilie gestellt wird, die erst noch bewertet werden muss? Direkte Beihilfen, als verlorener Zuschuss, sind das Gebot der Stunde - auch als Einmalleistung zur Stabilisierung. Hier ist der VGSD gefordert, Einfluss auf die Entschiedungsträger zu nehmen, solche Maßnahmen einzuleiten. Ansonsten rollt spätestens in zwei Wollen die Pleitewelle!
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