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Pflegeunterstützungsgeld? Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz? NICHT FÜR SELBSTÄNDIGE!

Ich begleite seit einiger Zeit meine an einem extrem aggressiven Hirntumor erkrankte Schwester, ich bin 43 Jahre alt, meine Schwester ist 45 Jahre. Pflegegrad 4!!!!

Ich als Selbständige stehe vor der selben Herausforderung wie Arbeitnehmer, Pflege und Beruf miteinander zu vereinbaren.

Meine Frage an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Können Sie mir bitte schlüssig erklären, warum Selbständige keine Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld (§ 2 PflegeZG, § 44a SGB XI) und Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und dem Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) haben?

Meine Schwester ist gesetzlich versichert, ich bin freiwillig gesetzlich versichert, zahle die gleichen Beiträge in die Pflegekasse.

Durch Pflegeunterstützungsgeld und Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz wäre ich nicht von der Existenz bedroht.

Bitte wähle einen aussagekräftigen Titel für deinen Vorschlag
Bitte beschreibe deinen Vorschlag so kurz wie möglich aber so ausführlich wie nötig. Fange mit dem Allgemeinen an und führe Details am Ende aus.
M. S.
  • 4 Abstimmende
  • 5 von bisher 12061 Stimmen erhalten
  • Platz 45 von 192
  • Letzte Stimme vergeben 14.06.2019

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