Ich begleite seit einiger Zeit meine an einem extrem aggressiven Hirntumor erkrankte Schwester, ich bin 43 Jahre alt, meine Schwester ist 45 Jahre. Pflegegrad 4!!!!
Ich als Selbständige stehe vor der selben Herausforderung wie Arbeitnehmer, Pflege und Beruf miteinander zu vereinbaren.
Meine Frage an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Können Sie mir bitte schlüssig erklären, warum Selbständige keine Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld (§ 2 PflegeZG, § 44a SGB XI) und Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und dem Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) haben?
Meine Schwester ist gesetzlich versichert, ich bin freiwillig gesetzlich versichert, zahle die gleichen Beiträge in die Pflegekasse.
Durch Pflegeunterstützungsgeld und Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz wäre ich nicht von der Existenz bedroht.
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