Abmahnen wegen Wettbewerbsverstoßes im Online-Handel haben viele Verbraucherschutzverbände und Anwaltsbüros als eine sichere Einnahmequelle erkannt.
Nachdem am 24.02.2016 das „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ in Kraft trat, dürfen Verbraucherschutzverbände eine Vielzahl von datenschutzrechtlichen Verstößen abmahnen, unabhängig davon ob es sich dabei zugleich auch um einen Wettbewerbsverstoß handelt.
Am 25.05.2018 treten Datenschutzgrundverodnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz n.F. (BDSG) in Kraft, womit sich die Zahl der Abmahngrunde auf unvorhersehbar viele erhöht.
Damit wird die Lage von Klein- und Einzelunternehmen, die online verkaufen, noch ungünstiger und schwieriger im Wettbewerb und evtl. sogar ihre Existenz gefährdet.
Wir brauchen klare Formulierungen in Gesetzen und effektive rechtliche Mechanismen gegen Abmahn-Missbrauch.
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