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Steuerliche Vorteile bei Betrieblichem Gesundheitsmanagement für Solo-Selbstständige

Unternehmen mit Mitarbeitern erhalten steuerliche Vorteile bei der Förderung ihrer Gesundheit (ab dem Jahr 2020: 600 Euro pro Mitarbeiter), die zusätzlich zum Gehalt für die Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit eingesetzt werden können. Und Solo-Selbstständige? Die betrifft das nicht. Warum eigentlich nicht? Ein Einzelunternehmer möchte sich doch auch fit halten, um leistungsfähig zu bleiben. Denkbar wäre außer einer steuerlichen Förderung auch, dass gesundheitliche Kosten als Betriebsausgaben absetzbar werden.

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  • Letzte Stimme vergeben 09.01.2020

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