Als Selbstständiger habe ich immer wieder das Problem, dass aufgrund der erst nachträglich erhältlichen Steuerbescheide von meiner Krankenkasse Beiträge nachgefordert werden, wobei sich bei sich errechneter Beitragsüberzahlung keine Erstattung erfolgt.
Wird hier nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen?
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schroeder
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