"Ein Verlustausgleich zwischen Einkommensarten oder
verschiedenen gewerblichen / selbständigen Tätigkeiten, der im Steuerrecht vorgesehen ist,
ist in Bezug auf die Leistungen zur Grundsicherung ausgeschlossen." (jobcenter ARUSO Erding - Informationen für Selbstständige, 30. März 2020)
Nach fast 7! Monaten habe ich meinen vorläufigen Bewilligungsbescheid zur Grundsicherung erhalten. Bis dahin war nicht sicher, ob ich überhaupt förderfähig bin. Nun werden von meinen Leistungen Einnahmen aus Vermietungen abgezogen. Verluste aus meinem Gewerbe und aus meiner freiberuflichen Tätigkeit bleiben aber unberücksichtigt. Somit gehen meine Leistungsbezüge verstärkt in die Deckung meiner Verluste. Oder anders ausgedrückt, mein Vermögen schmilzt, damit ich meinen Lebensunterhalt vornehmen kann.
Der Staat stiehlt sich an dieser Stelle mit der Mogelpackung der Grundsicherung aus seiner Verantwortung als Veranlasser von Arbeitsverbotsverordnungen in der Corona-Krise.
Für die Dauer von jeweiligen Arbeitsbeschränkungen muss das Verbot der Verrechnung verschiedener Einkünfte aus Selbstständigkeit aufgehoben werden. Die Verluste sind nicht auf unternehmerisches Versagen zurückzuführen. Die bisherige Rechtsprechung zielte, als Begründung, stets auf die unternehmerische Fehlleistung ab, an der es hier aber fehlt!
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