Eine GKV darf lt. Gesetz auf eine Auszahlung aus einer privat weitergeführten Direktlebensversicherung volle KV/PV-Beiträge kassieren, also z.B. in meinem Fall insges. 18,9 %!!!
Fast ein Fünftel der ausgezahlten Summe der Direktversicherung ist dann weg!!!
Bei einer ausgezahlten Direktversicherung z.B. von 50.000 Euro wären dies 9.450 Euro! Außerdem nicht in einer Summe zahlbar. Bezahlt werden muss dieser Krankenkassen-Beitrag in Monatsraten – und zwar zehn Jahre lang.
Gerechnet wird so: Auszahlsumme: 120 = monatliches Einkommen * Kranken-/Pflegebeitragssatz = monatliche Zahlung an die Krankenkasse (wie eine fiktive Einnahme!).
Das Bundesverfassungsgericht hat bisher wohl alle Klagen gegen diese seit 2004 geltende Regel abgelehnt.
Problem besonders, wenn man freiwillig gesetzlich versichert ist und alle Einnahmen für die KV/PV-Berechnung herangezogen werden, egal, ob man einen Teil der Direkt-LV selbst bezahlt hat.
Außerdem bin ich damals privat versichert gewesen, als ich die Direkt-LV hatte!
Das ist extrem ärgerlich.
Das wäre doch ein wichtiges Thema für den Verband!?
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden