Auch ich bin als freiberufliche Künstlerin wegen ausfallender Auftritte gezwungen gewesen, das "vereinfachte" ALG 2 zu beantragen.
Mir wurde die Beantragung so lange verweigert, bis ich nicht die "Wiedereingliederungsvereinbarung" unterschrieben hatte.
Meine Forderung an die Regierung würde deshalb lauten:
1. Weg mit dem Formular zur Wiedereingliederung in andere Arbeit, für die Selbständigen, die wegen Corona zu ALG II greifen mussten.
Begründung : WIR sind NICHT ARBEITSSUCHEND ! sondern DÜRFEN derzeit unseren Job nicht ausüben ...
2. Jobcenter in Optionskommunen VERPFLICHTEN sich ebenfalls an die Vorgabe der Regierung halten zu müssen, dass sie oben beschriebene Betroffene, NICHT in andere Arbeit vermitteln dürfen !
(Bisher brauchen sich Optionskommunen daran NICHT zu halten ... und wir sind hier zB in einer solchen Kommune und haben als Künstler ständig Angst, dass man uns unsere eigentliche Arbeit weg nehmen kann, was innerlich einen mega Stress verursacht)
3. In den Bewilligungsbescheiden steht ebenfalls (unter dem Punkt "Belehrung", dass man "AKTIV BEI ALLEN MAASSNAHMEN ZUR EINGLIEDERUNG IN ARBEIT MITWIRKEN MUSS"
Hier würde ich ebenfalls die Forderung auf Änderung stellen, dass in den Bewilligungsbescheiden der "vereinfachten Grundsicherung" dieser Absatz, bis auf weiteres, GESTRICHEN werden sollte.
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