Der Gewerbesteuerfreibetrag zur Freistellung des Unternehmerlohns von der Gewerbesteuer ist seit 1995 (!) nicht mehr angepasst worden und liegt seitdem bei 24.500 €, nicht mal an die Inflation.
Der Freibetrag ist inzwischen im Verhältnis zu allen anderen Größen so niedrig, dass man als Alleinverdiener der Familie die Verrechnung der gezahlten Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer nicht vornehmen kann, weil bei Alleinverdienern, die eine Familie versorgen, nach Abzug der Krankenversicherung und der Freibeträge der Familie häufig keine Einkommensteuer entsteht. Es gibt sogar einen Fachbegriff dafür: "Anrechnungsüberhang".
Damit zahlt der alleinverdienende Soloselbstständige die Gewerbesteuer aus dem steuerfreien Existenzminimum der Familie.
Das ist ungerecht gegenüber jedem Freiberufler (der keine Gewerbesteuer zahlt) und ggüb. jedem Angestellten (der auch keine Gewerbesteuer zahlt).
Eine Anhebung des Freibetrages wenigstens im Maß der seit 1995 entstandenen Entwertung durch die Inflation ist überfällig.
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