Unter bestimmten Voraussetzungen können Steuerpflichtige und -berater beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft beantragen. Hilfreich wäre der Anspruch, eine verbindliche Auskunft auch darüber erhalten zu können, ob der/die Selbstständige als Freiberufler/in anerkannt wird sowie ob für bestimmte selbst erbrachte Leistungen eine Umsatzsteuerbefreiung oder -ermäßigung gilt oder nicht. Ansonsten besteht in beiden Fällen die Gefahr, dass man zu einem späteren Zeitpunkt von hohen Gewerbe- bzw. Umsatzsteuernachzahlungen überrascht wird, die man nicht in die Preise einkalkuliert hat. Aus einem Gewinn kann so ein Verlust entstehen, die Arbeit vieler Jahre war dann umsonst.
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