Wenn ein Freiberufler bestimmte Wohnflächen in seiner Wohnung oder im Haus für sein Unternehmen nutzen möchte, muß er einen "Antrag auf Baugenehmigung Nutzungsänderung" stellen. Dieser Antrag ist sehr bürokratisch und dem eigentlichen Zweck wenig angemessen. Wenn dazu alle Hürden genommen sind, bekommt man wie bei einem Umbau oder Neubau einen "roten Punkt" zugeschickt, obwohl dies eigentlich nur ein administrativer Akt ist frei nach dem Motto: Ab sofort darf nicht mehr gewohnt werden, sondern nur noch beraten und gearbeitet werden.
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