Das Freiberuflerprivileg (keine Pflicht zur Bilanzierung, keine Zwangsmitgliedschaft IHK, keine Pflicht zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung, keine Gewerbesteuer) sollte auf kleine Soloselbstständige ohne Angestellte ausgeweitet werden, die im Wesentlichen ihr eigenes Wissen und Können/ihre Arbeitskraft vermarkten, ohne irgendein "Handelsgewerbe"/einen Laden, Versand etc. zu betreiben. Ihr Fall ist mit jedem Freiberufler hinsichtlich der Art der Arbeit vergleichbar, nur weil sie nicht in dem uralten "Freiberufler-Katalog" § 18 stehen, werden sie mit Buchführungspflicht (Bilanzierung) und Gewerbesteuerpflicht und Abgabe der Gewerbesteuer "benachteiligt".
Es wäre eine deutliche Entlastung, wenn Soloselbstständige auch Freiberufler sein könnten.
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