Zur Zeit ist es nötig, für Verpackungsmaterial bei Sendungen an Endkunden sowohl das Material zu registrieren und an den eigens dafür gegründeten Verein, aber auch an ein Entsorgungs-Gütesiegel-Anbieter zu melden.
Das ist für Gelegenheits-Versender an Endkunden unter Selbständigen ein unendlicher Registrierungs- und Meldeaufwand, der jenseits jeder sinnhaften Gewinnerzielungsabsicht liegt. Daher bitte ich dringend um eine Änderung oder Einführung einer Minder-Grenze, die Klein- und Kleinstversender von der Meldepflicht enthebt und bei Nicht-Meldung straffrei stellt.
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