Erhöhung der Bemessungsgrenze zur Bilanzierungspflicht bei Einzel-Unternehmen. Wenn der jährliche Umsatz über 600.000 Euro oder der Gewinn über 60.000 Euro liegt, sind Einzelkaufleute, Unternehmer mit Kleingewerbe oder vollhaftende Kaufleute zur Bilanzführung verpflichtet. Diese Summe ist zuletzt 2017 angepasst worden - und davor jahrzentelang nicht. Gewinne von mind. 60.000 EUR möchte sicherlich jedeR erzielen - ohne direkt wieder hohe Kosten für den Steuerberater zu haben. Eine regelmäßige (oder jährliche) Anpassung der Bemessungsgrenzen wäre erforderlich.
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