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Eingereicht
Erhöhung der Bemessungsgrenze zur Bilanzierungspflicht

Erhöhung der Bemessungsgrenze zur Bilanzierungspflicht bei Einzel-Unternehmen. Wenn der jährliche Umsatz über 600.000 Euro oder der Gewinn über 60.000 Euro liegt, sind Einzelkaufleute, Unternehmer mit Kleingewerbe oder vollhaftende Kaufleute zur Bilanzführung verpflichtet. Diese Summe ist zuletzt 2017 angepasst worden - und davor jahrzentelang nicht. Gewinne von mind. 60.000 EUR möchte sicherlich jedeR erzielen - ohne direkt wieder hohe Kosten für den Steuerberater zu haben. Eine regelmäßige (oder jährliche) Anpassung der Bemessungsgrenzen wäre erforderlich.

Bitte wähle einen aussagekräftigen Titel für deinen Vorschlag
Bitte beschreibe deinen Vorschlag so kurz wie möglich aber so ausführlich wie nötig. Fange mit dem Allgemeinen an und führe Details am Ende aus.
Viktoria A. Balensiefen
  • 34 Abstimmende
  • 62 von bisher 2512 Stimmen erhalten
  • Platz 12 von 34
  • Letzte Stimme vergeben 13.02.2023

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